Hier ist der Link zum Artikel. Es gab Leute, die meinten, die Diakonie könne sich nicht verfassungswidrig verhalten, weil das Grundgesetz nur den Staat binde. Die Diakonie gehört zur EKD, ist also staatsfinanziert und somit immerhin irgendwie halbstaatlich. Sodann gab es einige Zeitgenossen, die erklärten, das Nächstenliebe-Netzwerk habe als Arbeitgeber durchaus das Recht, die Mitarbeiter einem Gesinnungs-TÜV zu unterziehen (wobei die meisten ignorierten, dass dieser – inzwischen, wie ein Qualitätsjournalist schriebe, zurückrudernde – Pfaffe nicht von Einstellungen, sondern von Kündigungen sprach).
Ich spielte an auf Artikel 3, Absatz 3 GG. Aber das Strafgesetzbuch genügt auch.
Alles Weitere ist die übliche Twittergosse.
Immerhin: Er scheint’s begriffen zu haben.